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Kooperation mit Sozialrechtskanzlei

Unser Angebot der Beratung und Unterstützung in sozialrechtlichen Belangen wird durch eine Kooperation mit einer bundesweit tätigen spezialisierten Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht ergänzt.

Die Unterstützung von Betroffenen und ihren Angehörigen durch sozialrechtliche Leistungen ist eine wichtige Stütze für Menschen mit Deletionssysndrom 22q11. Daher ist es wesentlich, dass jeder die ihm zustehenden beantragten Unterstützungsleistungen erhält.

Oftmals sind diese mühsamen Verfahren aufgrund ihrer Komplexität für betroffene Familien nicht alleine zu bewältigen. Aus diesem Grund hat KiDS-22q11 e.V. eine Kooperation mit einer Fachanwaltskanzlei für Sozialrecht gestartet. Ziel dieser Kooperation ist es, über die Beratungskompetenzen aus den „eigenen Reihen“ hinaus, professionelle juristische Unterstützung mit großer Erfahrung und aktuellem Wissen über das Syndrom zu nutzen.

Mit der Dr. Jokisch Rechtsanwalts GmbH ist es uns gelungen, eine bundesweit aufgestellte spezialisierte Kanzlei als kompetenten Kooperationspartner zu gewinnen. Hier wird Dr. jur. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht, unser Ansprechpartner sein.
Der Verein stellt der Kanzlei umfassende Informationen zum Syndrom bereit und koordiniert im Bedarfsfall erforderliche Kontakte zu Fachleuten des wissenschaftlichen Beirates.

Für Anfragen haben wir ein zweistufiges Verfahren erarbeitet:

·         Bei Anfragen z.B. zu den Themen Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche, rechtliche Betreuung, Rehamaßnahmen, Kindergarten, Schule, Ausbildung sowie bei Fragen und Hilfe zu Antragstellungen, Begutachtungen im Bereich Pflegeversicherung oder Fragen allgemeiner Natur (bspw. Wo steht das? Wo ist das geregelt? etc.) wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.
Ebenso wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, den Sie für ungerechtfertigt oder falsch halten. Wir prüfen für Sie die Entscheidung und beraten Sie gerne welches weitere Vorgehen sinnvoll sein kann.
Sollte sich aus diesen Anfragen eine notwendige anwaltliche Unterstützung ergeben, wird dies über die Geschäftsstelle mit dem Anfragenden besprochen.

Für die Bearbeitung und Koordination Ihrer Anfragen steht Dipl. Sozialpädagogin Anna Koch gerne bereit.

·         Fälle, die sich bereits im Widerspruchsverfahren oder in den Gerichtsinstanzen befinden, können direkt an die Kanzlei gesendet werden, die Kontaktaufnahme erfolgt per E-Mail: email@jockisch.de, hier bitte im Betreff „Herr Dr. Bourzutschky“ und möglichst einen Hinweis auf die Vereinsmitgliedschaft angeben, dann wird die Mail intern an ihn weitergeleitet.

Beachten Sie dabei bitte die folgenden Grundsätze die wir für die Kooperation mit der Kanzlei vereinbart haben:

a)      Der Verein übernimmt keinerlei Gewährleistungen im Rahmen der Kooperation.

b)      Der Verein übernimmt keinerlei mandatsbezogene Kosten. Es ist in jedem Falle eine individuelle Mandatierung und Bevollmächtigung der Kanzlei erforderlich, Kosten des Mandats / des Rechtsstreits müssen privat bzw. über die eigene Rechtschutzversicherung (sofern vorhanden) getragen werden.