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Familienentlastende (-unterstützende) Dienste


Die Betreuung und Pflege eines Angehörigen mit Behinderung erfordert viel Kraft in der Familie. Angehörige stoßen dabei nicht selten an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Das Erledigen von Terminen, Freizeitaktivitäten oder Erholungsphasen sind kaum möglich. Damit die Betreuungs- und Pflegefähigkeit der Angehörigen erhalten bleiben kann, besteht die Möglichkeit, über die Angebote eines Familienentlastenden Dienstes, nachfolgend FeD genannt, eine Entlastung für sich zu erfahren.

1. Was ist darunter zu verstehen?

Der FeD entlastet Familien durch eine zeitweise qualitative Betreuung und Pflege eines behinderten Familienmitglieds. Hierdurch können Angehörige sich Freiräume zur Erholung verschaffen und am gesellschaftlichen, kulturellen, politischen oder auch am Berufsleben teilnehmen. Gleichzeitig möchte der FeD durch seine Unterstützung den Menschen mit Behinderung in seiner Autonomie und Selbständigkeit fördern.

2. Wie umfangreich kann die Unterstützung sein?

Der FeD kann sowohl flexible Einzelbetreuungen als auch Gruppenbetreuungen anbieten. Die Unterstützung richtet sich dabei immer nach der individuellen Bedarfslage der Familien. Z.B. können Entlastungen stundenweise, tageweise oder mehrtägig zu Hause, in den Räumen des Dienstes oder anderweitig außerhalb erfolgen. Die Einsätze können regelmäßig vereinbart werden oder auch auf Abruf in unregelmäßigen Abständen. Bei vielen Fragen kann der FeD auch beratend den Familien zur Seite stehen und sie über Wissenswertes informieren.

3. Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für den FeD können durch unterschiedliche Kostenträger übernommen werden. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob es eine Leistung des Sozialhilfeträgers, der Pflegekasse z.B. im Rahmen der Verhinderungspflege oder zusätzlichen Betreuungsleistungen oder der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung ist. Ob eine Kostenübernahme in Frage kommt, kann der Anbieter des FeD im Gespräch klären. Wenn kein Kostenträger in Frage kommt, ist eine private Finanzierung als Selbstzahler möglich.

4. Wer erbringt diese Leistung?

Einrichtungen, die in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen tätig sind wie z.B. die Lebenshilfen oder Einrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände (z.B. Caritas oder Diakonie) können Familienentlastende Dienste anbieten. Informationen darüber, wer in der Region solche Dienste anbietet, können auch beim örtlich zuständigen Sozialamt, Jugendamt oder den Pflegekassen erhalten werden.

Bei Fragen hierzu hilft Ihnen die Geschäftsstelle gerne weiter.